Pastoralrat

Pastoralrat
Pastoralrat,
 
katholisches Kirchenrecht: das im neuen Kirchenrecht (c. 536 CIC) vorgesehene, in Deutschland seit 1975 vorgeschriebene diözesane Beratungsorgan des Bischofs für allgemeine Seelsorgefragen (daher auch Seelsorgerat genannt). Seine Mitglieder werden teils vom Priesterrat und vom Diözesanrat der Katholiken (das in den meisten deutschen Diözesen eingerichtete Gremium zur Vertretung der Laien) entsandt, teils vom Bischof ernannt oder gehören ihm von Amts wegen an.

Universal-Lexikon. 2012.

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